Jenseits des Kleingedruckten...

Jagdhaftpflichtprämien 2011/2012 (pdf-Datei)
Weitere Vergünstigungen für LJV-Mitglieder Wenn man wechseln will

Jagdhaftpflicht 2011/2012:

Jenseits des Kleingedruckten...

Auf den ersten Blick scheint das nächste Jagdjahr auf dem Markt der Jagdhaftpflichtversicherungen ein eher ruhiges zu werden.
Wären da nicht erhebliche Turbulenzen ausgerechnet bei einem der wirklich Großen in dieser Branche...

Menschen, die eine Jagdhaftpflichtversicherung (JHV) benötigen, kann man ganz grob in vier verschiedene Klassen einteilen:

  • 1. Jäger, die nie im Leben über das Thema JHV nachgedacht haben, weil sie sowieso "schon immer" bei der gleichen Versicherung sind und auch bleiben wollen.
  • 2. Jäger, die mit ihrer Versicherung zwar eigentlich ganz zufrieden sind, aber grundsätzlich auch bereit wären, zu wechseln - wenn es gute Gründe dafür gäbe.
  • 3. Jungjäger, die zum ersten Mal eine JHV abschließen müssen.
  • 4. Hundeführer

Alle Gruppen sind gut beraten, wenigstens ein paar Minuten in diese ungeliebten Materie - wer kümmert sich schon gern freiwillig um Formalien - zu investieren.

"Ich wechsle sowieso nicht"
Für die Grundhaltung der ersten Gruppe mag es gute Gründe geben. Im besten Fall macht sich eine Art Pseudo-Zufriedenheit breit, weil in den Jahren immer alles so gut geklappt hat. Dass "immer alles" lediglich die regelmäßige Abbuchung der Prämien und alle drei Jahre die Zusendung der Bescheinigung hieß, verdrängt man.
Wie oft man mit seinem Partner für eingesparte Prämien mal schön hätte ausgehen können, auch. Ärgerlich.

Richtig gefährlich wirds allerdings, wenn einen die Versicherung nicht darauf hingewiesen hat, dass die Deckungssumme noch immer dem Stand von 1970 entspricht. Solche Uralt-Verträge mit gesetzlicher Deckungssumme existieren immer noch - und machen zehntausendfach meist unwissende Schein-Versicherte zu potenziellen Opfern bzw. tickenden Zeitbomben. Je nach Standpunkt des Betrachters.

Dass der Gesetzgeber es nach wie vor nicht für nötig hält, die Mindestdeckung von nach wie vor lächerlichen 500 000 EUR für Personen- und 50 000 EUR für Sachschäden endlich durch zeitgemäße Deckungen zu ersetzen, bleibt ein Skandal, zu dem man nicht schweigen darf.

"Gibt's denn was Besseres?"
Diese Frage ist überall im Leben berechtigt, also auch bei der JHV. Besser heißt dabei auf jeden Fall mal "ausreichend". Ob dies drei, fünf oder 10 Mio.-Deckung sein muss, kann man offen lassen, darunter sollte man nicht bleiben.

Wichtiger sind einige Metaphern im Kleingedruckten, die es in sich haben:
Forderungsausfall-Deckung beschreibt ein Instrument, mit dem man sich selbst davor schützen kann, auf eigenen Kosten und Schäden sitzenzubleiben, wenn man Opfer eines Jagdunfalls wird. Das ist genauso lang nötig, wie die Mindestdeckung grob fahrlässigerweise (vom Gesetzgeber und Schein-Versicherten!) viel zu niedrig ist.
Wer diese Deckung nicht in seinem Tarif hat, sollte seine Versicherung nach einer Erweiterung anfragen oder ansonsten in einen anderen Tarif (meist in 5- oder 10 Mio.-Deckung enthalten) oder zu einer anderen Gesellschaft wechseln.

Verzicht auf Haftungseinwand liest sich unspektakulär. Wenn es gelänge, diese Klausel generell in die JHV zu integrieren, bliebe vielen Betroffenen menschliches Leid erspart. Im deutschen (Versicherungs)Recht gilt nach wie vor das Verschuldensprinzip. Danach kommt die Jagdhaftpflicht grundsätzlich nur für Schäden auf, für die dem Versicherungsnehmer eine "Schuld" zugeordnet werden kann. Auch wenn sich das logisch anhört, können daraus fatale Folgen entstehen: Bei nicht vorhersehbaren Querschlägern kommen immer wieder Sachen und Personen zu Schaden. Auch wenn der Verursacher des Projektils eindeutig festgestellt werden kann, bleiben Geschädigte auf allen Schäden sitzen! Diese Ungerechtigkeit kann nur durch den Verzicht auf Haftungseinwand in der JHV abgeschafft werden.

"Wer bietet denn ein gutes Preis-Leistungsverhältnis?"
So rationell gehen die meisten Jungjäger an ihre erste JHV heran - ohne Nachweis wird der ersehnte erste "grüne Lappen" schließlich nicht ausgestellt.
Ob ein Büro der Gesellschaft vor Ort ist, spielt bei der JHV keine Geige, wenn die Bedingungen passen, kann man auch ruhig nach dem Preis gehen.
Unsere Tabellen liefern dazu eine Orientierung. Wer bei Deckungen ab 3 Mio. EUR pauschal den Forderungsausfall und noch den Verzicht auf Haftungseinwand eingeschlossen hat, ist auf der sicheren Seite. Nahezu alle anderen Risiken sind in der JHV von jedem Anbieter abzudecken, es handelt sich ja schließlich nicht zufällig um eine Haftpflicht, über die das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen wacht.

"Und was ist mit Hunden?"
Gemessen an den Schäden hätte man die JHV eigentlich längst zu einer Untersparte von Hundehalter-Versicherungen degradieren müssen. Die weit überwiegende Zahl der abgerechneten JHV-Fälle (80 bis 90 Prozent!) bezieht sich nach wie vor auf Bagatellschäden durch Hunde. Und zwar vornehmlich nicht bei der Jagd!
Als Hundeführer sollte man daher mit allergrößter Aufmerksamkeit alles klären, was aus dem Risiko der Hundehaltung an Ungemach drohen könnte.
Und das ist einiges:

  • Wie viele Hunde sind maximal mitversichert (meistens zwei, bis zu fünf)?
  • Wie ist die Brauchbarkeit des Hundes (im Schadensfall!) nachzuweisen?
  • Selbstbeteiligung bei Bagatellschäden?

Ergibt sich aus den umfangreichen, aber meist sprachlich unzumutbaren Bedingungsgewerken (diese Dinger sind genauso schlimm, wie sie sich anhören...) zu diesen Details keine Klarheit, sollte man sich nicht scheuen, detailliert nachzufragen.
Führt man Hunde ohne entsprechende Prüfungen, ist man gut beraten, diese gegen entsprechende Zusatzprämien (meist nicht mehr als 10 EUR jährlich) von vornherein mitzuversichern.
Tarife mit Selbstbeteiligung für Bagatellschäden sind selbst ohne Hund nicht zu empfehlen. Dann sollte man lieber gleich zu einer preiswerteren Gesellschaft wechseln.

"Für preissensible Kunden?"
Mit der R+V (Hausversicherer der Volks- und Raiffeisenbanken) widmet sich im nächsten Jahr eine weitere Gesellschaft dieser neuen Spielwiese für "preissensible Kunden". Interessanterweise bietet die R+V ihren Einstiegstarif (3 Mio. P/S) sogar ausschließlich mit Selbstbeteiligung im Schadensfall an.

Mit der Gothaer mischt auch der Marktführer dabei mit: Bereits im zweiten Jahr kann man dort gegen nennenswerte Abschläge Tarife mit 300 EUR Selbstbeteiligung bei Sach- und Vermögensschäden wählen - in der 3-Mio.-Deckung statt 50,50 EUR nur 30,45 EUR, bei 6 Mio. 34,12 EUR statt 56,91 EUR und bei 15 Mio. 44,21 EUR statt 73,71 EUR.

Aber auch wenn der "Platzhirsch" einen solchen Vorstoß macht, ist dringend davor zu warnen, einer Selbstbeteiligung für Sachschäden zuzustimmen.

Auch Nichthundehalter sollten diese Option ausschließen - bei einem einzigen Kleinschaden in 10 bis 15 Jahren steht man mit Standardtarifen ohne Selbstbeteiligung allemal besser da.

"Wie man sparen kann"

  • Bei Gruppenverträgen ziehen Hegeringe und Kreisjägerschaften die Prämie in
    eigener Regie ein, Versicherer sind bei geringerem Verwaltungsaufwand zu Abschlägen bereit.
  • Makler bieten meist interessante Rahmenverträge.
    Die Unterschiede sind enorm - in den Deckungen ab drei Millionen EUR bis fast zum Vierfachen für die teuerste Gesellschaft! Hier die jeweils günstigsten und teuersten Anbieter 2011:

    2 Mio. EUR pauschal:

    Concordia   52,36 EUR
    Mannheimer   95,83 EUR

    3 Mio. EUR pauschal:
    Badische Allgemeine   42,38 EUR
    Allianz (mit Hunden)   106,87 EUR

    5 Mio. EUR pauschal:
    Gegenseitigkeit   29,77 EUR
    Allianz (mit Hunden)   112,81 EUR

    10 Mio. EUR pauschal:
    HDI-Gerling   34,39 EUR
    Allianz (mit Hunden)   118,75 EUR
  • Viele Gesellschaften bieten Nachlässe für Berufsjäger, Förster, Jagdaufseher, Polizisten und den öffentlichen Dienst.
  • Bei längerer Laufzeit sind Rabatte üblich - ab fünf Jahren sollten mindestens drei Prozent Abschlag drin sein.


Viel Erfolg beim Sparen!
Matthias Kruse

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Wenn man wechseln will

Beim Versicherungswechsel sind ein paar Spielregeln zu beachten:

  • Wer zur Lösung seines nächsten Jagdscheins (1.4.2011) die Versicherung wechseln will, muss spätestens bis zum 31.12.2010 der jetzigen Versicherung kündigen.
  • Kündigen kann man nur zum Ablauf des Jagdscheins. Wer einen Dreijahres-Jagdschein gelöst hat, kann erst zum Ende der Laufzeit kündigen.
  • Eine formlose Kündigung könnte etwa so aussehen:
    An die Helfgut-Versicherung
    Betr.: Kündigung meiner Jagdhaftpflichtversicherung,
    Vertrags-Nr. 1234
    Hiermit kündige ich meine o. g. Versicherung fristgemäß zum 31.3.2011. Ich bitte um eine kurze Bestätigung.
  • Sicherheitshalber sollte die Kündigung per Einschreiben verschickt werden.
  • Bitten Sie Ihre neue Versicherung rechtzeitig vor Verlängerung des Jagdscheins um eine Bestätigung.

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Weitere Vergünstigungen für LJV-Mitglieder

Gothaer
3 Mio.: 38,85 EUR (statt 50,50 EUR)
3 Jahre: 110,25 EUR (statt 143,90 EUR)
6 Mio.: 43,05 EUR (statt 56,91 EUR)
3 Jahre: 122,33 EUR (statt 161,91 EUR)

Ansprechpartner: KP-SPEZ, Servicebereich Jagd/GÖ, Tel. 05 51/7 01-5 43 91 o. 97 u. Gothaer vor Ort

LVM
5 Mio. EUR (P/S): 40 EUR (statt 54,26 EUR),
3 J.: 114,88 EUR (statt 162,79 EUR)
10 Mio. EUR (P/S): 47,99 EUR (statt 65,12 EUR)
3 J.: 137,84 EUR (statt 195,35 EUR)

Ansprechpartner: jede LVM-Agentur vor Ort o. LVM, Abt. Haftpflicht, Herr Bertelt, Tel. 0251/702-11 74, a.bertelt@lvm.de

Allianz
20 Prozent Rabatt
3 Mio. EUR (P/S) (bei 3-Jahresvertrag: 89,06 EUR (statt 111,32 EUR)
5 Mio. EUR (P/S): 94,01 EUR (statt 117,51 EUR)
10 Mio. EUR (P/S): 98,96 EUR (statt 123,70 EUR)
Ansprechpartner: Jeder Allianz-Fachmann vor Ort (www.allianz.de),
Zentrale: Allianz-Service-Center, Tel. 02 21/57 31-39 44)

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